Informationen über öffentliche Ausgaben für staatliche Werbung nach Art. 25 EMFA

Nachfolgend möchten wir Sie über die öffentlichen Ausgaben des Polizeipräsidiums Pforzheim für staatliche Werbung im Jahr 2025 informieren.

1. Mediendiensteanbieter oder der Anbieter von Online-Plattformen, von denen Dienste erworben wurden (gem. Art. 25 (2) a) EMFA):

  • keine

2. ggf.  eingetragene Namen der Unternehmensgruppen, denen die unter 1. angegebenen Mediendiensteanbieter oder die Anbieter von Online-Plattformen angehören (gem. Art. 25 (2) b) EMFA):

  • entfällt

3. jährliche Gesamtausgaben sowie die jährlichen Ausgaben pro Mediendiensteanbieter oder Anbieter einer Online-Plattform (gem. Art. 25 (2) c) EMFA):

  • keine