ℹ️ Wenn das Bargeld nach einem Taschendiebstahl weg ist, können die wenigsten darauf hoffen, es wiederzubekommen. Hat ein Dieb auch noch die Bank- oder Kreditkarte mitgehen lassen, sollte schnell gehandelt werden. Denn Langfinger können mit den Zahlungskarten auf Einkaufstour gehen: vor allem da, wo sie nur eine gefälschte Unterschrift für den Bezahlvorgang benötigen. Deswegen sollten sich Opfer von Taschendiebstahl auch zusätzlich vor Betrug mit der Zahlungskarte schützen.
⚠️ Nach Verlust von Bank- und Kreditkarte schnell handeln:
? Veranlassen Sie die sofortige Sperrung aller Karten. Über den Sperr-Notruf 116 116 ist das für alle girocards und die meisten Kreditkarten möglich.
? Zeigen Sie einen Diebstahl auch bei der Polizei an. Diese kann zusätzlich die Sperrung des elektronischen Lastschriftverfahrens per Unterschrift (SEPA-Lastschriften) veranlassen.