In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist es wieder soweit, Kinder und Jugendliche ziehen von Haus zu Haus und fordern „Süßes oder Saures!“. Doch so mancher Scherz ist gar nicht lustig, sondern strafbar.
In der Nacht vor Allerheiligen wird auch in Deutschland Halloween gefeiert: Als Gespenster oder Hexen verkleidete Kinder ziehen von Haus zu Haus und bitten um Süßigkeiten. Wer nichts geben will oder kann, dem wird gern ein Streich gespielt; folgend dem originalen Spruch aus dem Englischen „trick or treat“. Einige der Streiche sind harmlos, andere können jedoch strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Eltern sollten mit ihren Kindern darüber sprechen.
Halloween-Streiche: Was ist erlaubt
Damit die Streiche der Kinder und Jugendlichen nicht als Sachbeschädigung enden,
klären Sie Ihre Kinder darüber auf, dass Eier an Hauswände werfen oder Böller in Briefkasten stecken, keine Streiche sind, sondern eine Sachbeschädigung darstellen. Es kann im schlimmsten Fall sogar eine Anzeige folgen.
Haben Sie ein Auge darauf, welche Gegenstände Ihre Kinder mit auf Halloween-Tour nehmen.
Machen Sie Ihrem Kind Mut, trotz Gruppendruck nicht bei üblen Streichen mitzumachen.
Falls möglich, begleiten Sie Ihre Kinder auf Ihrer Halloween-Runde.