Grundsätzlich ist das Musikhören, auch mit Kopfhörern, beim Fahrradfahren erlaubt. Es kommt aber auf die Lautstärke an.
Gerade Fahrradfahrende sollten zur ihrer eigenen Sicherheit alle Sinne nutzen, um Umgebungsgeräusche oder gar Sondersignale wahrzunehmen.
Nur kurz weg gewesen und schon haben dreiste Diebe das un- oder nicht ausreichend gesicherte Fahrrad entwendet.
Sichern Sie Fahrräder immer mit einem Ketten-, Bügel- oder Faltschloss, in dem Sie es an einem fest verankerten Gegenstand befestigen. Auch, wenn Sie nur ganz kurz weg sind!
Geben Sie Dieben keine Chance. Schützen Sie ihr Eigentum.
Radfahrende haben keine „Knautschzone“, insbesondere nicht am Kopf. Bei Unfällen erleiden Rad- und Pedelecfahrende häufig Kopfverletzungen. Ein Radhelm verhindert zwar nicht den Unfall, er kann aber Schädel- oder Hirnverletzungen vermeiden oder zumindest mildern.
Deshalb: Schütze Dein BESTES. Fahre mit Helm.
Trotz oftmaliger Parkraumknappheit ist das Parken und Halten auf Radwegen und Radschutzstreifen grundsätzlich verboten. Falschparken kann den Straßenverkehr gefährden und zu Unfällen führen.
Bitte haltet diese Wege für Radfahrer frei. Bei Missachtung drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Weitere Infos hier: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/verkehrssicherheit/fahrrad-und-trends/
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