Die „fünfte“ Jahreszeit – Jugendschutz

Beitragsbild zum Thema Jugendschutz
Auch für Kinder und Jugendliche ?? sind die digitalen Faschingsveranstaltungen reizvoll. Die grundlegenden Bestimmungen des Jugendschutzes ?‍⚖️ müssen hierbei dennoch eingehalten werden.
▪️ Alkoholische Getränke ??? dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden
▪️ Branntweinhaltige Getränke (u.a. diverse Mixgetränke) ? dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren ? abgegeben oder ihnen der Verzehr gestattet werden.
▪️ Tabakwaren dürfen in der Öffentlichkeit an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. ?
 
Weitere Informationen findet ihr hier: https://sohub.io/2knd oder https://sohub.io/81wz
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