Der Winter kommt oftmals schneller als man denkt. Aus diesem Grund wird es Zeit, dass wir unserem Auto ein anderes „Schuhwerk“ verpassen.
Bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte oder Schneematsch müssen Winter- oder Allwetterreifen aufgezogen sein.
Seit Oktober diesen Jahres reicht die M+S-Kennzeichnung auf den Reifen nicht mehr aus. Für den Winterbetrieb zugelassene Reifen müssen das Alpine-Symbol, den Berggipfel mit der Schneeflocke, haben.
Bitte achtet auch darauf, dass die Reifen die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen. Experten empfehlen eine Profiltiefe für Winterreifen von mindestens 3-4 mm und ein Höchstalter von sechs Jahren.
Spart bitte nicht an eurer Sicherheit!
Wir wünschen eine gute und sichere Fahrt!
Weitere Infos: https://gib-acht-im-verkehr.de/verkehrssicherheit/pkw/sicherheit-rund-um-den-pkw/reifen/
Um den Tücken des Winters widerstehen zu können, sollten wir das Auto frühzeitig winterfit machen und diverse Hilfsmittel ins Auto legen.
Schon alles erledigt?
Wir wünschen eine gute und sichere Fahrt!
Weitere Infos: www.gib-acht-im-verkehr.de
Blitzeis ist tückisch und mitunter sehr gefährlich. Doch wie bildet sich überhaupt „Blitzeis“?
Blitzeis entsteht, wenn Regen innerhalb kürzester Zeit am Boden gefriert und zu Winterglätte führt. Bei Extremwetterlagen werden auch beispielsweise Bäume von dickem Eis überzogen, was zu Eisbruch führen kann. Hier sind auch Fußgänger extrem gefährdet.
Was sollte man tun, wenn man von Blitzeis überrascht wird?
Winterreifen, ABS, ESP oder Schneeketten helfen bei Blitzeis nicht. Ein sicheres Vorankommen ist nicht mehr möglich. Dann hilft nur noch Auto abstellen und warten bis die Räum- und Streudienste die Straßen wieder befahrbar gemacht haben.
Bitte stets rechtzeitig vor Fahrtantritt über die aktuellen Straßenverhältnisse informieren. Aufschiebbare Fahrten auf einen anderen Tag verlegen.
Wir wünschen eine gute und sichere Fahrt!
Weitere Infos: www.gib-acht-im-verkehr.de
Das Gefahrenzeichen mit der Schneeflocke warnt Fahrzeugführer vor Eis- und Schneeglätte. Es steht an Stellen, wo mit glatten Straßenverhältnissen zu rechnen ist.
Aber ACHTUNG! Was bedeutet das Zusatzschild „Schneeflocke“ wenn es in Verbindung mit einem Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auftritt? Muss ich mich nur bei glatter Straße an die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit halten?
NEIN. Das Zusatzschild „Schneeflocke“ hat nicht die selbe Funktion wie das Zusatzschild „bei Nässe“. Während die Geschwindigkeitsbegrenzung „bei Nässe“ tatsächlich nur bei nassen Straßenverhältnissen gilt, gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung in Verbindung mit dem Zusatzschild „Schneeflocke“ immer. Auch im Hochsommer.
Wir wünschen eine gute und sichere Fahrt!
Weitere Infos: www.gib-acht-im-verkehr.de